Rahmenbedingungen: Neben der UK-Förderung und sprach- und kommunikationsfördernden Maßnahmen im Unterricht besteht für Unterstufenschüler das Angebot der Sprachförderung als Einzelförderung. Diese wird von zwei Förderschullehrerinnen mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik durchgeführt. Sie holen nach Absprache mit den Klassenlehrern einmal wöchentlich einzelne Schüler aus den Klassen ab zur 30-minütigen Förderung in einem dafür vorgesehenen Raum.
Die Inhalte der Sprachförderung orientieren sich am Entwicklungsstand des Kindes. Da Sprache auf einem Zusammenwirken verschiedenster Fähigkeiten und Fertigkeiten, u.a. aus den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Emotionalität, beruht, werden auch diese bei der Auswahl der Inhalte entsprechend berücksichtigt und mit einbezogen (z.B. in Form von Spielen zur Wahrnehmungsförderung , Bilderbuchbetrachtung, sprechbegleitenden Laut- bzw. Wortgebärden, Bewegungsspielen, Kneten, Malen, Schneiden, Rollenspielen, rhythmisch-musikalischen Elementen u.v.m.). Die Sprechfreude und Ausdrucksmöglichkeiten der Schüler sollen über das konkrete Handeln sowie über die anschließende bildliche Präsentation zunehmend erweitert werden. Handlungsbegleitendes Sprechen schafft dabei eine direkte Verknüpfung von Sprache mit der erlebten Erfahrungsebene.
Artikulation: Mundmotorische Übungen sollen den Schülern ihre Mundwerkzeuge (z.B. Lippen, Zunge, Gaumen) bewusster machen, Muskelgruppen entspannen oder festigen und so die Voraussetzungen für deutlicheres Sprechen verbessern. Damit die Übungen zu einem motivierenden und phantasievollen Erlebnis werden, werden sie möglichst in einen sinnhaften Zusammenhang gestellt (z.B. wie ein Schmetterling Nektar aus der Blüte schlecken als Übung für die Zunge).